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DBA Deutschland mit den VAE - aktueller Stand und Konsequenzen
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2008-10-13, 14:59:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 2010-01-27 19:52:42 von xaitax.)
Beitrag: #1
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DBA Deutschland mit den VAE - aktueller Stand und Konsequenzen
Am 09.04.95 wurde zwischen der BRD und den VAE ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, welches am 11.08.96 mit Wirkung für das gesamte Veranlagungsjahr 1996 (BGBl. 1996 II S. 518) in Kraft trat. Es handelte sich um ein sogenanntes Totalverfahren und wurde für die Dauer von 10 Jahren, mithin bis zum 10.08.06, vereinbart.
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...onFile.pdf Im Sommer 2006 endeten Verhandlungen über einen Neuabschluss mit einer ausnahmsweisen Verlängerung des DBA um 2 Jahre. In einer Mitteilung des BMF vom 20.06.06 heißt es: Zitat:Verlängerung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten und NeuverhandlungenQuelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...__nnn=true Es wurde ein entsprechendes Verlängerungsprotokoll unterzeichnet: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...onFile.pdf Ende Juli 2007, d.h. kurz vor dem Auslaufen der vereinbarten 2jährigen Verlängerung, war ein neues DBA noch immer nicht in Sicht. Die letzte Mitteilung des BMF diesbezüglich lautet: Zitat:Neuverhandlungen eines Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen EmiratenQuelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...__nnn=true Es scheint demnach doch sehr unterschiedliche Auffassungen beider Länder darüber zu geben, wie ein neues DBA auszusehen hat. Indikatoren hierfür sind die vom BMF gewählten Begriffe substantiell sowie die Tatsache, dass für Oktober 2008 bereits die dritte Verhandlungsrunde anberaumt wird. Bisher in den gut unterrichteten Kreisen diskutierte Knackpunkte dürften sein: ? Das Interesse Deutschlands, alle oder zumindest die auf Kapitalerträgen basierenden Einkünfte von in Deutschland Steuerpflichtigen in den VAE vollständig oder teilweise der Besteuerung zu unterwerfen. ? Die Einräumung von Kontroll- und Einsichtnahmemöglichkeiten in die wirtschaftlichen Verhältnisse von in den VAE tätigen Deutschen, z.B. über Zentralbankinformation etc. ? Sonstige Informationsbegehren wie z.B. Übermittlung von Melde-/Residency-Daten. Klar ist auf jeden Fall entgegen dem Singsang etlicher Dubai-Berater dass das am 10.08.08 ausgelaufene DBA auf keinen Fall nochmals verlängert wird. Das liegt eindeutig an der entsprechenden Haltung des Bundesfinanzminsteriums, welches zur Zeit ja sowieso alle DBAs mit Null- oder Niedrigsteuerländern einer intensiven Überprüfung unterziehen will. Klar ist ebenso, dass es pünktlich zum 01.01.09 kein neu verhandeltes DBA geben wird. Dagegen spricht alleine die Zeitschiene, geht man optimistischer Weise von einem tatsächlichen Verhandlungsergebnis im Oktober 2008 aus. In der Folge des Staatsbesuchs von Finanzminister Peer Steinbrück im Mai 2008 in den VAE hatten die VAE der deutschen Verhandlungsgruppe eine nochmalige Verlängerung des DBA um weitere 2 Jahre vorgeschlagen. Hierauf ist bislang keine Reaktion erfolgt und es dürfte bei der bereits 2006 getätigten Aussage bleiben, das DBA von 1995 auf keinen Fall nochmals zu verlängern. Ein konkreter Abschluss eines neuen DBA kann also im Moment noch nicht abgesehen werden. Ein komplettes Scheitern der Verhandlungen kann ebenso wenig ausgeschlossen werden: Die VAE führen derzeit Verhandlungen über DBAs und Freihandelsabkommen mit weit bedeutenderen Ländern, als der Bundesrepublik Deutschland, z.B. mit den USA, Australien und anderen Industrienationen. Deutschland führt diese Verhandlungen mit dem klaren Ziel, zahlreiche Steuervorteile zu kappen oder ganz abzuschaffen entsprechend dem in Deutschland vorherrschenden Zeitgeist. Alternative A Kein neues DBA und die Konsequenzen Dieses Szenario halten wir zumindest im Kurzfristbereich, d.h. für das Jahr 2009, für das absolut Wahrscheinliche. Theoretisch könnte ein z.B. im Sommer 2009 ratifiziertes DBA auch seine Wirkung rückwirkend zum 1. Januar 2009 entfalten. Dazu muss es aber a) vorliegen und b) diese Absicht auch explizit beinhalten. Leitsatz dieses Szenarios: Zwischen den Staaten BRD und VAE gibt es keine abkommensrechtliche Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen. Für in Deutschland steuerpflichtige Personen und Unternehmen mit Einkünften in den VAE bedeutet dies, dass das nationale deutsche Steuerrecht uneingeschränkt Anwendung findet. Ergo, dass die Besteuerung der Einkünfte in Deutschland zu erfolgen hat. Bezogen auf die verschiedenen Einkommensarten bedeutet das im Einzelnen: Vermietung und Verpachtung von VAE-Immobilien Diese Einkünfte sind ab 01.01.09 in Deutschland beim Eigentümer (Vermieter) voll steuerpflichtig. Art. 6 DBA VAE regelte bislang, dass alleine der Belegenheitsstaat VAE ein Besteuerungsrecht hatte (welches er nicht ausübte). Der Wohnsitzstaat BRD berücksichtigte diese Einkünfte einzig im Rahmen des Progressionsvorbehalts. Analog gilt dies auch für Anleger in VAE-Immobilienfonds. Unternehmensgewinne Die Gewinne von Niederlassungen und Tochterunternehmen sind ab 01.01.09 beim Mutterunternehmen steuerlich voll zu berücksichtigen. Art. 7 DBA VAE beließ die Besteuerung dieser Betriebsstätten in den VAE. Eine Steueranrechnung gemäß §34 EStG ist ebenfalls sinnlos, da die VAE ja weder Körperschafts- noch Einkommensteuer erheben. Erträge aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Vermögensveräußerung) Diese Einkünfte sind ab 01.01.09 in Deutschland beim Investor voll steuerpflichtig. Die Art. 10 bis 13 DBA VAE regelten bislang ebenfalls eine Besteuerung im Belegenheitsstaat. Selbständige Tätigkeit Diese Einkünfte sind ab 01.01.09 in Deutschland beim Selbständigen/Freiberufler voll steuerpflichtig. Art. 14 DBA VAE ordnete die Besteuerung bislang den VAE zu. Nichtselbständige Arbeit Diese Einkünfte sind ab 01.01.09 in Deutschland beim Mitarbeiter voll steuerpflichtig. Art. 15 DBA VAE regelte bislang, dass die Besteuerung bei Mitarbeitern, die in Deutschland über einen Wohnsitz verfügen und gleichzeitig vorübergehend in den VAE tätig sind (Doppelwohnsitz), nicht erfolgt (sog. 183-Tage-Regelung). Alternative B Neues DBA, aber erst 2009 oder später und die Konsequenzen Ein neues DBA, als Kompromiss der bislang scheinbar kontrovers geführten Verhandlungen, kann erwartet werden. Auch wenn völlig unklar ist, wann dies der Fall sein wird. Das Interesse der VAE ist klar: Als eigentliche Steueroase, die von so manchem Ordnungspolitiker nur zu gerne auf die Liste der Unkooperativen Staaten gesetzt werden würde, steht es den VAE gut zu Gesicht, mit möglichst vielen und bedeutenden Staaten DBAs und Freihandelsabkommen abzuschließen. Das Interesse der BRD liegt ebenfalls auf der Hand: Mindestens im Unternehmensbereich gilt es, die internationalen Erfolgskomponenten deutscher Unternehmen nicht völlig zu drangsalieren. Das betrifft die Besteuerung der Niederlassungs- und Tochtergesellschaftsgewinne ebenso wie die Steuerpflicht der entsendeten deutschen Mitarbeiter in diese Betriebsstätten. Schon jetzt werden VAE-Jobs auf Grund der galoppierenden Inflation immer kostspieliger und damit für alle Beteiligten unattraktiver. Über den Inhalt des neuen DBA kann man nur spekulieren. Relativ klar sind die Begehrlichkeiten der BRD, zumindest von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie den gewerblichen Einkünften von Immobilien- und Investmentfonds den Zehnt (wenn das nur einer wäre) zu erheben. Realistisch sollte von einem neuen DBA im Laufe des Jahres 2009 spätestens 2010 ausgegangen werden können. Die rückwirkende Inkraftsetzung zum 01.01.09 ist grundsätzlich denkbar. Wir gehen jedoch davon aus, dass sie aus praktischen Erwägungen nur dann eintreten kann, sollten die Verhandlungen im Jahr 2009 zum Ergebnis führen. Ein Verhandlungsergebnis in 2010 macht ein 1jähriges DBA-Vakuum auf jeden Fall wahrscheinlicher. Es ist auch nochmals zu betonen, dass eine rückwirkende Inkraftsetzung eine Kann- und keine Muss-Bestimmung ist. Überdies ist von einem neuen DBA auf jeden Fall mehr Kontrolle und Zugriff seitens der BRD zu erwarten. Einerseits, weil das derzeit ein klarer Trend der Steuerpolitik ist (gläserner Bürger, Steuer-ID etc.). Andererseits, weil andere EU-Staaten wie z.B. die Niederlande, entsprechende Kontrollzugriffsvereinbarungen in ihren DBAs vorleben. Im Ergebnis gilt es, die sich ab 01.01.09 ergebende Rechtslage sowie die weitere Entwicklung der laufenden Verhandlungen genau zu verfolgen, um ggfls. rechtzeitig das bedeutet vor dem Hintergrund des aktuell unklaren Verhandlungsstandes leider JETZT Umstrukturierungen des eigenen oder auch zukünftigen VAE-Unternehms-Setups vorzunehmen. ESC-Strategien ESC bedeutet hier dasselbe, wie die einschlägig bekannte, entsprechende Taste auf der Computertastatur. Das Aufzeigen von ESC-Strategien insgesamt stelle ich wertneutral 10 unterschiedliche Auswege vor möchte ich auf Grund der doch teils vorliegenden Brisanz öffentlich nur in einem einigermaßen kontrollierten geschlossenen Benutzerkreis vornehmen. Ich bitte um entsprechendes Verständnis. Vielen Dank an den Autor NoTax fuer das Veroeffentlichen hier. Bei Rueckfragen gerne an notaxdubai@gmail.com Sollten die Fragen fuer die Allgemeinheit relevant sein, werden wir sie hier einstellen. Stand: 13. Oktober 2008 |
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2008-10-15, 18:00:47
Beitrag: #2
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DBA Deutschland mit den VAE aktueller Stand und Konsequenzen
Keine Einigung über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten
13.10.2008 Nach dem am 2. August 2007 in Kraft getretenen Protokoll vom 4. Juli 2006 zur Verlängerung des Abkommens vom 9. April 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen wurde das Abkommen um 2 Jahre bis zum 9. August 2008 verlängert. Das Abkommen bleibt nach Artikel 30 DBA VAE bis zum 31. Dezember 2008 anwendbar. In der dritten Verhandlungsrunde im Oktober 2008 konnten sich die deutsche und die emiratische Seite nicht auf ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung einigen. Nach dem Verständnis beider Seiten wird es mangels Einigung ab 1. Januar 2009 zu einem abkommenslosen Zustand kommen. Beide Seiten haben eine weitere Runde für den Fall ins Auge gefasst, dass in dem vereinbarten, fortgesetzten schriftlichen Meinungsaustausch sich die realistische Möglichkeit einer Einigung abzeichnet. Quelle: www.wirtschaftsministerium.de So, jetzt ist erst mal klar: Ab 01.01.2009 gilt KEIN DBA mehr und es kommt auch erst mal nichts nach. Der letzte Absatz läßt nichts Gutes vermuten, später mehr. Gruss aus Dubai NoTax |
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2008-12-27, 15:09:52
Beitrag: #3
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DBA Deutschland mit den VAE aktueller Stand und Konsequenzen
Neues DBA verhandelt . . .
. . . die Details bleiben abzuwarten. Zitat:Neues DBA zwischen Deutschland und Vereinigten Arabischen EmiratenQuelle: juris | Das Rechtsportal Eine originäre Veröffentlichung auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) als "Update" steht momentan - wohl wegen der Weihnachtsferien - noch aus. Spannend zu erwarten sind die Details zu allen "Neuerungen", die ich im o.a. Zitat rot markiert habe. Ob die weitreichenden bisherigen DBA-Steuervorteile bestehen bleiben, ist eher zweifelhaft, wenn denn tatsächlich vom sogenannten "Totalverfahren" auf "Anrechnungsverfahren" umgestellt werden soll. Gruss NoTax Das goldene Kondom - der neue Ehrenpreis für hirnloses Gesabber, menschenverachtendes Verhalten und schwachsinnige Handlungen. Besser, wenn sich die Urheber dessen nicht weiter vermehren. http://www.das-goldene-kondom.de/ |
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2008-12-30, 00:14:13
Beitrag: #4
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DBA Deutschland mit den VAE aktueller Stand und Konsequenzen
Hallo,
auf Grund vieler Rückfragen innerhalb sehr kurzer Zeit hier einige Ad-Hoc Erläuterungen grundsätzlicher Art zum neuen DBA. Diese können und sollen selbstverständlich nicht dem endgültigen Inhalt und Wortlaut des neuen DBA vorgreifen sehr wohl aber ggfls. dem einzelnen, der zum Jahreswechsel doch in einer schlimmen Zwickmühle steckt, eine Art Orientierungshilfe geben. Aus zahlreichen Gesprächen und E-Mail-Dialogen der letzten Wochen und Monate wurde mir mehr als deutlich, wie fatal und ungewiss die aktuelle Abkommenssituation insbesondere für viele in den VAE als Angestellte tätige Deutsche ist. Die hoffentlich nicht als (verunglücktes) Weihnachtsgeschenk gemeinte unerwartete Wende im Trauerspiel DBA bringt aber m.E. schon mit der vagen und schnell noch verfassten Pressemitteilung des BMF abschließende Klarheit: Wer sich in den letzten Wochen darauf eingestellt und damit abgefunden hat, dass es kein DBA mehr gibt, hat nunmehr keinerlei Veranlassung, wieder eine 180-Grad-Drehung zu vollziehen. Die vagen Ankündigungen der Inhalte des neuen DBA sind im Ergebnis eigentlich mehr oder weniger irrelevant. Bis auf einen Punkt und der führt zum Ergebnis, dass es eigentlich egal ist, ob da ab 01.01.09 ein DBA besteht oder nicht. Gemeint ist hier der Wechsel vom TOTAL (Freistellungs-) VERFAHREN hin zum ANRECHNUNGS- (Credit-) VERFAHREN. Was bedeutet das Anrechnungsverfahren konkret? In den VAE erzieltes Einkommen ist bei Vorliegen uneingeschränkter (voller) Steuerpflicht in Deutschland auch komplett in Deutschland zu versteuern. Lediglich in den VAE bereits gezahlte Steuern Fees fallen hier ausdrücklich nicht drunter (!) können von der in Deutschland festgesetzten Steuerlast in Abzug gebracht werden. In der Praxis, das wissen alle mit Einkünften in den VAE, bedeutet das: Null Steuerzahlung in den VAE, ergo Steuerlast in Deutschland OHNE tatsächliche Anrechnungsbeträge. Somit macht das Wort Doppelbesteuerungsabkommen zumindest seinem Namen alle Ehre: Theoretisch würde also so vermieden, dass man doppelt Steuern zahlt. Praktisch bedeutet das aber: Alle bisherigen Steuervorteile der VAE-Einkünfte sind vom Tisch. Im Ergebnis also das Gleiche, als wenn es wie bislang befürchtet kein DBA mehr gibt. Um direkt auch drei weit verbreitete Missverständnisse auszuräumen: 1. Selbstverständlich sind aus deutscher Steuersicht die bei vielen noch üblichen Package-Bestandteile wie Housing Allowance, Schulgeld, Firmenwagen, Tickets etc. so genannte Geld werte Vorteile, die schlicht . . . Einkommen darstellen ergo zu versteuern sind. 2. Bei der wertmäßigen Darstellung dieser Vergütungsbestandteile sollte man auf jeden Fall Vorsicht walten lassen. Zum einen ist noch völlig unklar, wie weit der zwischenstaatliche Auskunftsverkehr gehen wird. Zum anderen ist es schon lange kein Geheimnis mehr, dass es regelmäßige Dienstreisen deutscher Finanzbeamter nach Dubai gibt, um die individuellen Lebensumstände eventuell jetzt oder später steuerpflichtiger Deutscher zu eruieren. Böse Zungen behaupten, dass z.T. umfangreiche Fotodokumentationen bei Finanzämtern auf Halde liegen. Die Angabe des Mitsubishi Lancer als Dienstwagen trotz Toyota Land Cruiser vor der Tür könnte so schnell zum Steuerstrafverfahren führen. 3. Die uneingeschränkte Steuerpflicht in Deutschland lässt sich nicht ganz so einfach durch schlichte 183-Tage-Abwesenheit oder einfache Abmeldung beim Einwohnermeldeamt von der Schulter werfen! Es gibt sogenannte Tatsächlichkeitsmerkmale für die Beurteilung der Frage, wo der Steuerpflichtige seinen Lebensmittelpunkt hat und wo er demzufolge sein Welteinkommen zu versteuern hat. Und diese können vorliegen, selbst wenn man sich grad mal ein paar Wochen im Jahr in Deutschland aufhält und ansonsten in Dubai schuftet, um die Miete, das Schulgeld etc. rein zu verdienen: Frau/Mann und Kinder leben dauerhaft in Deutschland, die selbstgenutzte (auch und gerade wenn überwiegend leer stehende) Immobilie, faktischer Hausrat wie Möbel & Klamotten, autarker Zugang zum Haushalt Verwandter usw. usf. Es gilt abschließend zu berücksichtigen, dass es bislang fast unwichtig für die Finanzverwaltung war, ob man denn nun uneingeschränkt steuerpflichtig mit Tätigkeitsort VAE war oder nicht. Es galt ja ein DBA mit Totalverfahren, d.h. lediglich steuerlicher Auswirkung bei der Progression für weiterhin in Deutschland zu versteuernde Einkünfte. Das wird sich jetzt wohl schlagartig ändern, d.h. auch jeder bislang waschechte Steuerausländer i.d.R. auch als Auswanderer Betrachteter ist gut beraten, sämtliche eventuellen Tatsächlichkeitsmerkmale zu überprüfen. Gruss NoTax Das goldene Kondom - der neue Ehrenpreis für hirnloses Gesabber, menschenverachtendes Verhalten und schwachsinnige Handlungen. Besser, wenn sich die Urheber dessen nicht weiter vermehren. http://www.das-goldene-kondom.de/ |
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2009-01-07, 11:54:20
Beitrag: #5
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DBA Deutschland mit den VAE aktueller Stand und Konsequenzen
Heute wurde unsere 18-seitige Fachinformation mit Chronologie, aktuellem Stand und legalen Gestaltungsmöglichkeiten zum Thema DBA fertig.
Kan bei Interesse als PDF angefordert werden. Gruss NoTax Das goldene Kondom - der neue Ehrenpreis für hirnloses Gesabber, menschenverachtendes Verhalten und schwachsinnige Handlungen. Besser, wenn sich die Urheber dessen nicht weiter vermehren. http://www.das-goldene-kondom.de/ |
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2009-01-07, 16:54:20
Beitrag: #6
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DBA Deutschland mit den VAE aktueller Stand und Konsequenzen
wenn das fuer mich noch von Interesse sein sollte was mich zu einer laengeren Verweildauer im Paradies veranlassen koennte/ sollte .... dann bitte her damit
Email hast Du ja Herzlichen Dank & Gruesse schon mal im vorraus Martin |
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2009-01-08, 10:07:40
Beitrag: #7
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DBA Deutschland mit den VAE aktueller Stand und Konsequenzen
Naja, ich sag mal so:
Für so Wackelkandidaten, die sich nicht zum endgültigen Auswandern aus dem Land der Gartenzwerge entschliessen können, wird es jetzt verdammt eng. DU hast vermutlich schon 6 Arbeitstag in 2009 hinter Dir - und von denen folgerichtig gute 3 Tage nur fürs Finanzamt gearbeitet. Stark bleiben! NoTax Das goldene Kondom - der neue Ehrenpreis für hirnloses Gesabber, menschenverachtendes Verhalten und schwachsinnige Handlungen. Besser, wenn sich die Urheber dessen nicht weiter vermehren. http://www.das-goldene-kondom.de/ |
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2009-01-08, 12:17:24
Beitrag: #8
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DBA Deutschland mit den VAE aktueller Stand und Konsequenzen
ICH WEISS und das kotzt mich mal so richtig an..... aber da heute schon der 8. ist sind es sogar 4.xx Tage fuer das FA..... ware alles kein Problem wenn es in D waere
naja das Ende ist naaaaaaaahh |
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2009-01-11, 01:35:48
Beitrag: #9
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DBA Deutschland mit den VAE aktueller Stand und Konsequenzen
Dich scheinen ja die Emirate ganz schön zu nerven! Mich nervt zur Abwechslung was anderes, nämlich D...bzw. Europa!
LG. ATT "Jeder hat das Recht auf seine eigene Meinung, aber er hat keinen Anspruch darauf, dass andere sie teilen." # M. R. |
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2009-01-11, 08:10:00
Beitrag: #10
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DBA Deutschland mit den VAE aktueller Stand und Konsequenzen
ein Ende ist absehbar! :lol:
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2009-01-12, 17:16:28
Beitrag: #11
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DBA Deutschland mit den VAE aktueller Stand und Konsequenzen
Hoffe Deine Erwartungen erfüllen sich dann auch...! :|
LG. ATT "Jeder hat das Recht auf seine eigene Meinung, aber er hat keinen Anspruch darauf, dass andere sie teilen." # M. R. |
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2009-01-28, 10:37:47
Beitrag: #12
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DBA Deutschland mit den VAE aktueller Stand und Konsequenzen
hallo ihr,
stosse immer wieder auf das wort "tatsaechlichkeitsmerkmale" in verbindung mit den steuergeschichten. das wort sagt eigentlich an sich schon was aus, aber was es genau bedeutet, finde ich nicht heraus. mein dt. steuerberater ist derzeit nicht erreichbar. darf das bankkonto weiter laufen, wenn man steuerauslaender ist? oder habt ihr alle! verbindungen gekappt? schoenen tag wuensch ich |
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2009-01-31, 02:16:09
Beitrag: #13
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DBA Deutschland mit den VAE aktueller Stand und Konsequenzen
Hallo,
GRUNDSÄTZLICH: Die uneingeschränkte Steuerpflicht in Deutschland lässt sich nicht ganz so einfach durch schlichte 183-Tage-Abwesenheit oder einfache Abmeldung beim Einwohnermeldeamt von der Schulter werfen! Es gibt sogenannte Tatsächlichkeitsmerkmale für die Beurteilung der Frage, wo der Steuerpflichtige seinen Lebensmittelpunkt hat und wo er demzufolge sein Welteinkommen zu versteuern hat. Also alle möglichen MERKMALE dafür, wo er denn TATSÄCHLICH seinen Lebensmittelpunkt hat. Diese können schon vorliegen, selbst wenn man sich grad mal ein paar Wochen im Jahr in Deutschland aufhält und ansonsten in Dubai schuftet, um die Miete, das Schulgeld etc. rein zu verdienen: - Frau/Mann und Kinder leben dauerhaft in Deutschland - Die selbstgenutzte (auch und gerade wenn überwiegend leer stehende) Immobilie - Faktischer Hausrat wie Möbel & Klamotten bei Verwandten oder Freunden oder Bekannten (inklusive Zahnbürste, das ist sogar ausgeurteilt) - Autarker Zugang zum Haushalt Verwandter - usw. usf. Steuerausländer und Bankkonto in Deutschland ist kein Problem, solange das Konto im Sinne des AStG (Außensteuergesetz) nicht ein "besonderes wirtschaftliches Interesse" darstellt. Gruss NoTax Das goldene Kondom - der neue Ehrenpreis für hirnloses Gesabber, menschenverachtendes Verhalten und schwachsinnige Handlungen. Besser, wenn sich die Urheber dessen nicht weiter vermehren. http://www.das-goldene-kondom.de/ |
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2009-02-01, 00:36:56
Beitrag: #14
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DBA Deutschland mit den VAE aktueller Stand und Konsequenzen
Danke sehr für die Erläuterungen der undurchsichtigen Materie.
![]() Grüsse auch |
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2009-03-25, 21:27:03
Beitrag: #15
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DBA Deutschland mit den VAE aktueller Stand und Konsequenzen
News aus dem Bundesfinanzministerium
Nein, nicht etwa zum DBA - aber eine überaus wichtige Information für alle "DE-Versteuerer ab 01.01.2009" mit Kindern und ergo Schulgeldkosten . . . Kosten für die Privatschule von der Steuer absetzen? Schulgeldzahlungen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden Wer für sein Kind Gebühren an eine private Schule zahlt, kann diese nun besser und in erweitertem Rahmen von der Steuer absetzen: Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 ist die Art der Schule (z. B. ob es sich um eine Ersatz- oder Ergänzungsschule handelt) für die steuerliche Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen nicht mehr von Bedeutung. Vielmehr kommt es nunmehr allein auf den erreichten oder beabsichtigten Abschluss an. Das gilt für inländische Schulen und solche, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) liegen. Gleiches gilt für Deutsche Schulen im Ausland, auch wenn sie nicht in der EU bzw. im EWR belegen sind. Führt eine in der EU bzw. im EWR gelegene Privatschule oder eine deutsche Schule im Ausland zu einem in Deutschland anerkannten Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss oder bereitet sie hierauf vor, können Eltern den Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen nutzen. Für welche inländischen Schulen gilt die neue Regelung insbesondere? < Das lasse ich hier mal aus, da irrelevant> Wie viel kann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden? Der Höchstbetrag beläuft sich je Elternpaar für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Freibeträge für Kinder oder auf Kindergeld besteht, auf 5.000 Euro. Dies gilt auch bei einem Elternpaar, das nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wird (z.B. bei einem zwar miteinander verheirateten, aber getrennt lebenden Elternpaar oder bei einem nicht bzw. nicht mehr miteinander verheirateten Elternpaar). Die Schulgeldzahlungen sind in diesem Fall grundsätzlich bei dem Elternteil zu berücksichtigen, der sie getragen hat. Haben beide Elternteile entsprechende Aufwendungen getragen, sind sie bei jedem Elternteil bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 Euro zu berücksichtigen, es sei denn, die Eltern beantragen einvernehmlich eine andere Aufteilung. Das kann der Fall sein, wenn ein Elternteil seinen anteiligen Höchstbetrag von 2.500 Euro überschreitet und der andere weniger bezahlt. Quelle: BMF http://www.bundesfinanzministerium.de/DE...__nnn=true Kommentar Soweit, so gut - aber zu berücksichtigen ist: 1. Schulgeldzahlungen an Deutsche Schulen im Ausland - JA 2. Schuldgeldzahlungen an Internationale Schulen im Ausland - NEIN (!!!) 3. EUR 5.000 pro Kind pro Jahr, das macht z.Zt. AED 24.000 - das dürfte grad mal für Krabbelgruppe der adäquate Betrag sein 4. Haben wir denn auch alle brav weiter das Kindergeld gezogen oder die Kinderfreibeträge in den Steuerstammdaten aufrecht erhalten??? Wobei, bei dem aktuellen "Zeitgeist" in Deutschland muss man ja schon auf den Knien rutschen vor Dankbarkeit, dass gesinnungslosen Auslands-Malochern aus dem Land der Gartenzwerge überhaupt eine Steuerabzugsmöglichkeit gewährt wird - und dann sogar noch für private und nicht sozialistische (ach ja, das nennt man ja staatliche) Schuleinrichtungen. Viel Spass beim :kotzen: NoTax Das goldene Kondom - der neue Ehrenpreis für hirnloses Gesabber, menschenverachtendes Verhalten und schwachsinnige Handlungen. Besser, wenn sich die Urheber dessen nicht weiter vermehren. http://www.das-goldene-kondom.de/ |
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2009-09-21, 16:25:44
Beitrag: #16
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RE: DBA Deutschland mit den VAE aktueller Stand und Konsequenzen
Servus zusammen & Eid Mubarak!
Ich hab da mal ne Frage (oder 2 oder 3...): Ich habe vom FA eine Erinnerung an die Abgabe der Steuerklärung bekommen (für 2008), adressiert an meinen ehemaligen Wohnsitz von dem ich mich Meldetechnisch in 12/2008 in Richtung VAE verabschiedet habe, die mich aber trotzdem irgendwie erreicht hat. Sollte ich den Umschlag wieder zukleben und mit der Bemerkung "unbekannt verzogen" wieder zurückschicken (lassen), Stichwort Tatsächlichkeitsmerkmal für Steuern in 2009? Die Schlawiner können ja durchaus pfiffig sein, beim schreiben der Frage wird mir eigentlich schon klar, dass die Antwort "ja" lauten sollte. Ich habe dem FA im Zuge der Schacherei um die Steuern für 2007 schon meine Adresse in DXB schriftlich mitgeteilt. Die sollten also eigentlich schon wissen, wo sie mich erreichen können. Die ersten Wochen in 2008 war ich steuerfrei nach Auslandstätigkeitserlass (hier keine Probleme in 2007 mit dem FA), danach bis heute in Dobuy, nach altem DBA sollte es also easy sein. Aber wie sollte ich dem FA am besten nachweisen, dass ich meine meine Steuern aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit brav und ordnungsgemäss an H.H.S.M.b.R.a.M.,VP&PMo.t.UAE&R.o.DXB abführe? Kopie des Arbeitsvertrages, Bescheinigung des AG, Kopien vom Visa oder Ein-/Ausreisestempel oder irgendwas anderes oder alles zusammen? Ich würde es gerne in einem Abwasch erledigen und möglichst langwierige Schriftwechsel vermeiden. Hierzu sollte es ja ausreichend erfahrungswerte geben. Danke, K. |
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2009-09-21, 16:52:24
Beitrag: #17
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RE: DBA Deutschland mit den VAE aktueller Stand und Konsequenzen
Hi,
also wenn Du Dich komplett in 12/2008 abgemeldet hast UND dem Finanzamt auch noch eine Anschrift in DXB mitgeteilt hast, würde ich die Erinnerung an sich erst mal in die Tonne treten. Finanzämter verschicken Schreiben auch ins Ausland, dann sollense mal Deine Stammdaten richtig lesen. Dennoch bist Du bei Wegzug in 12/2008 noch für das Veranlagungsjahr 2008 erklärungspflichtig. Die Frist zur Abgabe war der 31.05.2009. Was hindert Dich daran, für 2008 die EST-Erklärung abzugeben? Das DBA mit Freistellungsverfahren hatte Wirkung bis zum 31.12.2008. Also: Auslandseinkünfte in den Vordruck eintragen, abschicken, veranlagen lassen. UND - Nachweise würde ich niemals nach dem "Herr-Lehrer-Ich-Weiss-Was" Prinzip durch die Gegend jubeln, sondern immer schön auf Nachfrage hin. Gruß NoTax Das goldene Kondom - der neue Ehrenpreis für hirnloses Gesabber, menschenverachtendes Verhalten und schwachsinnige Handlungen. Besser, wenn sich die Urheber dessen nicht weiter vermehren. http://www.das-goldene-kondom.de/ |
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2009-09-24, 20:10:04
Beitrag: #18
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RE: DBA Deutschland mit den VAE aktueller Stand und Konsequenzen
Danke dir. Ich hatte eine böse Falle gewittert, nach dem Motto "schaun'mer doch mal, ob er wirklich verzogen ist".
Zitat:Was hindert Dich daran, für 2008 die EST-Erklärung abzugeben?Der innere Schweinehund - nachdem sich das Verfahren für 2007 über 11 Monate und 25 Tage sowie gefühlte 158 Schriftwechsel gezogen hat, habe ich das Thema erstmal verdrängt! |
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2009-10-07, 12:45:58
Beitrag: #19
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Hallo,
einer Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 08.09.2009 zufolge ist nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht damit zu rechnen, dass in Kürze ein neues DBA unterzeichnet werde. Damit ist im Verhältnis zu den VAE seit dem 1. Januar 2009 bis auf weiteres von einem abkommenslosen Zustand auszugehen! Hintergrund: Das Bundesministerium für Finanzem hatte am 23.12.2008 mitgeteilt, dass sich die Delegationen aus Deutschland und den VAE in den im Dezember 2008 stattgefundenen Verhandlungen auf ein neues DBA einigten. Es war beabsichtigt gewesen, den Anwendbarkeitszeitpunkt des Abkommens auf den 1.1.2009 festzulegen. Prost, Gemeinde (auch wenn ein Anrechnungsverfahren nun wirklich nix gebracht hätte) NoTax Das goldene Kondom - der neue Ehrenpreis für hirnloses Gesabber, menschenverachtendes Verhalten und schwachsinnige Handlungen. Besser, wenn sich die Urheber dessen nicht weiter vermehren. http://www.das-goldene-kondom.de/ |
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2009-10-07, 14:14:06
Beitrag: #20
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RE: DBA Deutschland mit den VAE aktueller Stand und Konsequenzen
lalaallaaaala...... geht mir am Arsch vorbei! laaalaaaaaalllaaalallaaaaaala
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2009-10-07, 14:19:22
Beitrag: #21
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RE: DBA Deutschland mit den VAE aktueller Stand und Konsequenzen
Mir auch - aber es gibt viele, die entweder dem Gelabere von etlichen Spacken geglaubt haben, frei nach Dieter Bohlen "Alles wird Becher", oder jetzt schon fast definitiv in der Zwickmühle sitzen.
Das goldene Kondom - der neue Ehrenpreis für hirnloses Gesabber, menschenverachtendes Verhalten und schwachsinnige Handlungen. Besser, wenn sich die Urheber dessen nicht weiter vermehren. http://www.das-goldene-kondom.de/ |
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2009-10-07, 15:46:40
Beitrag: #22
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RE: DBA Deutschland mit den VAE aktueller Stand und Konsequenzen
FAST DEFINITV ist ja mal eine geile Definition..... rotfl
Steuern zahlen in der Zivilisation ist gar nicht sooooo schlecht wie anfangs erwartet und eingeschaetzt.... wenn die jetzt noch was an den Sprit & Kippenpreisen machen wuerden (gestern mal ein bisschen 45 Liter getankt und Kippen gekauft und dabei 107 odd EURO gelatzt) dann waere BY das neue Paradies. So gehe jetzt bei lauschigen 27 Grad und herrlichem Sonnenschein einen Tank durchblasen auf herrlichen kurvigen Bergstrassen rund um den Tergernsee
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2009-11-12, 00:56:42
Beitrag: #23
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DBA Deutschland mit den VAE: Nicht-DBA-Tatbestand
Nicht-DBA-Tatbestand! Vorläufiger Endstand des "neuen" DBA zwischen DE und VAE ist "abkommenslos"
Nachdem schnell noch zu Weihnachten vorigen Jahres (23.12.2008) vom BMF freudig und voreilig mitgeteilt wurde, man habe sich auf das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten geeinigt, übernahm nun das Bayerische Staatsministerium der Finanzen die Initiative: Gemäß Mitteilung vom 8.9.2009 sei mit der Unterzeichnung eines neuen DBA "nach derzeitigem Kenntnisstand" kurzfristig (gemeint sein dürfte bis Jahresende) nicht zu rechnen. Daher sei im Verhältnis zu den VAE bis auf weiteres von einem sogenannten "abkommenslosen Zustand" auszugehen. Abkommensloser Zustand oder Nicht-DBA-Tatbestand bedeutet schlicht: Im bilateralen Verhältnis der Staaten Deutschland und Vereinigte Arabische Emirate gibt es keine abkommensrechtliche Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen. 1. Auswirkungen auf Einkünfte von in Deutschland steuerpflichtigen Privatpersonen (i.d.R. aus Vermietung/Verpachtung und/oder Kapitalanlagen) Der Nicht-DBA-Tatbestand führt mit Wirkung zum 1.1.2009 automatisch zur uneingeschränkten Steuerpflicht dieser Einkünfte in Deutschland (Besteuerung des Welteinkommens am Steuersitz). Unklar bleibt hierbei sicherlich alleine schon die Frage nach der Abzugsfähigkeit bzw. Limitierung von Eigentümerlasten und/oder Werbungskosten:
Gerade im Falle von bereits errichteten und vermieteten Immobilien sollten Eigentümer aus Deutschland erwägen, ob nunmehr die Gründung einer VAE-Besitzgesellschaft (Free Zone oder Offshore) mit nachfolgender Übertragung der Immobilie nicht noch sinnvoller erscheint als dies sowieso schon der Fall war: Neben der Möglichkeit, Einkünfte zunächst in der ausländischen Kapitalgesellschaft zu thesaurieren (Steuerpflicht erst nach Ausschüttung an den Gesellschafter), war die Besitzgesellschaft schon immer anzuraten, um mit der Immobilie nicht unter das lokale Sharia-Law zu fallen. 2. Auswirkungen auf Einkünfte von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen / Unternehmern (i.d.R. aus Gewerbebetrieb und/oder Beteiligungsvermögen) Im Falle der unselbständigen Zweigniederlassung (sog. Branch) sind die Einkünfte in den VAE voll bei der deutschen "Mutter" steuerpflichtig. Die Steueranrechnung nach § 34 EStG bringt hier auch keinen Effekt, da in den VAE weder Einkommens- noch Körperschaftssteuern erhoben werden. Auch hier gelten die vorstehend geäußerten Bedenken hinsichtlich des Betriebsausgabenabzugs analog. Das gleiche gilt für die Gewinnausschüttungen (Dividenden) selbständiger VAE-Kapitalgesellschaften an ihre natürlichen Personengesellschafter, wenn diese in Deutschland steuerpflichtig sind. Durch die Gewinnthesaurierung lassen sich allenfalls Stundungseffekte in der Hoffnung auf eine andere zukünftige steuerliche Ausgangslage erreichen. Analog hierzu sind auch Einkünfte aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit einzuordnen. Die wahrscheinlich größte vom Nicht-DBA-Tatbestand betroffene Freiberuflergruppe dürfte die der rund 1.000 sog. Visiting Doctors mit Niederlassung und Steuersitz in Deutschland sein. Fast nicht betroffen sind jedoch sogenannte Schachtelbeteiligungen deutscher Kapitalgesellschaften an einer aktiven VAE-Kapitalgesellschaft gem. § 8b KStG: Bis auf 5% der Bezüge aus Dividenden und/oder Veräußerungsgewinnen, die als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben zu buchen sind, bleibt der Rest bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz (vgl. § 8b KStG). Gewinnminderungen aus der Schachtelbeteiligung können und konnten bei der DE-Holding allerdings nicht berücksichtig werden. 3. Auswirkungen auf Einkünfte von in Deutschland steuerpflichtigen unselbständig Beschäftigten Arbeitnehmer mit Wohnsitz - oder bei Scheinwohnsitz im Ausland mit ihrem "Lebensmittelpunkt" - in Deutschland sind nunmehr auf Grund des anzusetzenden Welteinkommensprinzips mit Ihren VAE-Einkünften voll steuerpflichtig in Deutschland. Eine oft angeratene Verlegung von Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in die VAE muss äußerst konsequent und allumfassend vollzogen werden, um verlässlich anerkannt zu werden. Folgt man Veröffentlichungen und Darstellungen diverser Steuerkanzleien, soll sich aber angeblich aus dem Nicht-DBA-Tatbestand ausgerechnet für die Gruppe der Arbeitnehmer ein enormer Vorteil im Nachteil ergeben: Die nunmehr (vorläufig) feststehende Gültigkeit des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) von 1983 (BMF-Schreiben vom 31.10.1983, BStBl I Seite 470, LStH 2009, Anhang 7), von dem jetzt angeblich "zahlreiche" Arbeitnehmer profitieren können. Dieser ansatzweisen Euphorie können wir jedoch nur sehr bedingt folgen: Der ATE gilt zunächst einmal nur für im Ausland tätige Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber ihren Sitz in Deutschland haben, d.h. für sogenannte "Entsendete". Die meisten deutschen Arbeitnehmer in den VAE dürften unserer Erfahrung nach aber direkt lokal angestellt sein, sei es über eine Branch, eine Tochtergesellschaft oder z.B. einen festen Distributionspartner. Die Tätigkeit des Arbeitnehmers ist laut ATE sehr eingeschränkt, in Rahmen von:
Die Zeitdauer der Auslandstätigkeit muss zusammenhängend mindestens drei Monate bestehen, so dass zumindest für diesen Zeitraum bei vorzeitiger Beendigung Lohnsteuernachzahlungen zu leisten sind. Grundsätzlich dürften diese Voraussetzungen sicherlich für leitende Angestellte in den Bereichen Bauindustrie und Infrastruktur (Utilities) gegeben sein. Akteure deutscher Entwicklungshilfe haben die VAE aber sicherlich schon mehrere Dekaden – wenn überhaupt einmal – nicht mehr gesehen. Ob und inwieweit die Orientierung auf "Sonstige Wirtschaftsgüter" als eine Art Öffnungsklausel für alle erdenklichen Branchen und Produktbereiche greift, betrachten wir als mehr als fraglich. Betroffene Arbeitnehmer sollten den Auslandstätigkeitserlass (ATE) sehr genau durchgehen und auf jeden Fall entweder über das Betriebsstätten-Finanzamt ihres Arbeitgebers oder über das eigene Wohnsitzfinanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragen. Eine individuelle Beratung - in vielen Fällen wohl auch in enger Zusammenarbeit mit dem steuerlichen Berater des Arbeitgebers - scheint aus unserer Sicht unabdingbar. Gerade für das Steuerjahr 2009 sollte dies unverzüglich geschehen, da eine rückwirkende Freistellungsbescheinigung - sofern alle Voraussetzungen des ATE als erfüllt betrachtet werden können - nur so lange beantragt werden kann, wie der Arbeitgeber noch zur Änderung des Lohnsteuerabzugs berechtigt ist. Danach kann der letztendliche Steuerverzicht wieder erst im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung des Arbeitnehmers erklärt bzw. beantragt werden. 4. Ausblick Der etwas widersinnige Begriff "vorläufiger Endstand" ist in der aktuellen Konstellation absolut zutreffend: Für das Jahr 2009 dürften auf Grund der Regierungsumbesetzung auf Ministerial- wie auch Referentenebene "alle Messen gesungen sein" - und eine dann weit über ein Jahr rückwirkende Inkraftsetzung des alten Verhandlungsstandes ist mehr als unwahrscheinlich. Es kommt noch eine Kursänderung der neuen Koalition bei der DBA-Politik hinzu: Als einen der "Wege aus der Krise" hat man u.a. im Koalitionsvertrag das Festhalten an der Freistellung ausländischer Einkünfte festgeschrieben, um sich so auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auszurichten. Im schlimmsten Falle könnten solche grundlegenden DBA-Richtungsentscheidungen (diese werden ja i.d.R. für 10 Jahre abgeschlossen) genauso zeitlich verzögert werden wie die von Schwarz-Gelb geplanten Steuerentlastungen. 2010 dürfte somit auch ein ähnliches Schicksal ereilen wie 2009: eine Hängepartie mit Feststellung des Status Quo Ante irgendwann im letzten Quartal. Das goldene Kondom - der neue Ehrenpreis für hirnloses Gesabber, menschenverachtendes Verhalten und schwachsinnige Handlungen. Besser, wenn sich die Urheber dessen nicht weiter vermehren. http://www.das-goldene-kondom.de/ |
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2009-11-12, 23:39:51
Beitrag: #24
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RE: DBA Deutschland mit den VAE aktueller Stand und Konsequenzen
Ich versteh nur noch Bahnhof... mir wurde gesagt, ich müsste in DE keine Steuern zahlen wenn ich länger als ein Zeitraum (irgendwas mit 160 Tagen) im Ausland bin. Zudem bin ich bei der Stadt und beim Finanzamt "abgemeldet".
Kann mir einer das Bürokraten-Deutsch übersetzen?
It's custom designed... - Ohhhh, Kasmir-Seide! |
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2009-11-12, 23:48:44
Beitrag: #25
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RE: DBA Deutschland mit den VAE aktueller Stand und Konsequenzen
hahaahaaaa das war mal ausserdem waren das schon immer 183 Tage.... was glaubst Du warum ich mich vom Acker gemacht habe?? Wegen des schoenen Wetters; der guenstigen Kippen oder billigen Sprits??
(damit sind uebrigens seit auslaufen des DBA's auch schon alle Vorzuege genannt) wenn nicht viele guenstige Umstaende fuer Dich zutreffen sollten kann man getrost davon ausgehen Du bist FUCKED... BIG TIME Detailierte Auskunft kann Dir sicher in einer gruenen Stunde unser NoTax nach einer gewaehrten Audienz geben und gegen einer nicht naeher definierten Aufwandsentschaedigung. aber mach Dir nicht zuviele Hoffnungen. |
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