2008-10-13, 14:59:50
Am 09.04.95 wurde zwischen der BRD und den VAE ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, welches am 11.08.96 mit Wirkung für das gesamte Veranlagungsjahr 1996 (BGBl. 1996 II S. 518) in Kraft trat. Es handelte sich um ein sogenanntes Totalverfahren und wurde für die Dauer von 10 Jahren, mithin bis zum 10.08.06, vereinbart.
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...onFile.pdf
Im Sommer 2006 endeten Verhandlungen über einen Neuabschluss mit einer ausnahmsweisen Verlängerung des DBA um 2 Jahre. In einer Mitteilung des BMF vom 20.06.06 heißt es:
Es wurde ein entsprechendes Verlängerungsprotokoll unterzeichnet:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...onFile.pdf
Ende Juli 2007, d.h. kurz vor dem Auslaufen der vereinbarten 2jährigen Verlängerung, war ein neues DBA noch immer nicht in Sicht. Die letzte Mitteilung des BMF diesbezüglich lautet:
Es scheint demnach doch sehr unterschiedliche Auffassungen beider Länder darüber zu geben, wie ein neues DBA auszusehen hat. Indikatoren hierfür sind die vom BMF gewählten Begriffe substantiell sowie die Tatsache, dass für Oktober 2008 bereits die dritte Verhandlungsrunde anberaumt wird.
Bisher in den gut unterrichteten Kreisen diskutierte Knackpunkte dürften sein:
? Das Interesse Deutschlands, alle oder zumindest die auf Kapitalerträgen basierenden Einkünfte von in Deutschland Steuerpflichtigen in den VAE vollständig oder teilweise der Besteuerung zu unterwerfen.
? Die Einräumung von Kontroll- und Einsichtnahmemöglichkeiten in die wirtschaftlichen Verhältnisse von in den VAE tätigen Deutschen, z.B. über Zentralbankinformation etc.
? Sonstige Informationsbegehren wie z.B. Übermittlung von Melde-/Residency-Daten.
Klar ist auf jeden Fall entgegen dem Singsang etlicher Dubai-Berater dass das am 10.08.08 ausgelaufene DBA auf keinen Fall nochmals verlängert wird. Das liegt eindeutig an der entsprechenden Haltung des Bundesfinanzminsteriums, welches zur Zeit ja sowieso alle DBAs mit Null- oder Niedrigsteuerländern einer intensiven Überprüfung unterziehen will.
Klar ist ebenso, dass es pünktlich zum 01.01.09 kein neu verhandeltes DBA geben wird. Dagegen spricht alleine die Zeitschiene, geht man optimistischer Weise von einem tatsächlichen Verhandlungsergebnis im Oktober 2008 aus.
In der Folge des Staatsbesuchs von Finanzminister Peer Steinbrück im Mai 2008 in den VAE hatten die VAE der deutschen Verhandlungsgruppe eine nochmalige Verlängerung des DBA um weitere 2 Jahre vorgeschlagen. Hierauf ist bislang keine Reaktion erfolgt und es dürfte bei der bereits 2006 getätigten Aussage bleiben, das DBA von 1995 auf keinen Fall nochmals zu verlängern.
Ein konkreter Abschluss eines neuen DBA kann also im Moment noch nicht abgesehen werden. Ein komplettes Scheitern der Verhandlungen kann ebenso wenig ausgeschlossen werden: Die VAE führen derzeit Verhandlungen über DBAs und Freihandelsabkommen mit weit bedeutenderen Ländern, als der Bundesrepublik Deutschland, z.B. mit den USA, Australien und anderen Industrienationen. Deutschland führt diese Verhandlungen mit dem klaren Ziel, zahlreiche Steuervorteile zu kappen oder ganz abzuschaffen entsprechend dem in Deutschland vorherrschenden Zeitgeist.
Alternative A Kein neues DBA und die Konsequenzen
Dieses Szenario halten wir zumindest im Kurzfristbereich, d.h. für das Jahr 2009, für das absolut Wahrscheinliche. Theoretisch könnte ein z.B. im Sommer 2009 ratifiziertes DBA auch seine Wirkung rückwirkend zum 1. Januar 2009 entfalten. Dazu muss es aber a) vorliegen und b) diese Absicht auch explizit beinhalten.
Leitsatz dieses Szenarios: Zwischen den Staaten BRD und VAE gibt es keine abkommensrechtliche Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen.
Für in Deutschland steuerpflichtige Personen und Unternehmen mit Einkünften in den VAE bedeutet dies, dass das nationale deutsche Steuerrecht uneingeschränkt Anwendung findet. Ergo, dass die Besteuerung der Einkünfte in Deutschland zu erfolgen hat.
Bezogen auf die verschiedenen Einkommensarten bedeutet das im Einzelnen:
Vermietung und Verpachtung von VAE-Immobilien
Diese Einkünfte sind ab 01.01.09 in Deutschland beim Eigentümer (Vermieter) voll steuerpflichtig. Art. 6 DBA VAE regelte bislang, dass alleine der Belegenheitsstaat VAE ein Besteuerungsrecht hatte (welches er nicht ausübte). Der Wohnsitzstaat BRD berücksichtigte diese Einkünfte einzig im Rahmen des Progressionsvorbehalts.
Analog gilt dies auch für Anleger in VAE-Immobilienfonds.
Unternehmensgewinne
Die Gewinne von Niederlassungen und Tochterunternehmen sind ab 01.01.09 beim Mutterunternehmen steuerlich voll zu berücksichtigen. Art. 7 DBA VAE beließ die Besteuerung dieser Betriebsstätten in den VAE. Eine Steueranrechnung gemäß §34 EStG ist ebenfalls sinnlos, da die VAE ja weder Körperschafts- noch Einkommensteuer erheben.
Erträge aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Vermögensveräußerung)
Diese Einkünfte sind ab 01.01.09 in Deutschland beim Investor voll steuerpflichtig. Die Art. 10 bis 13 DBA VAE regelten bislang ebenfalls eine Besteuerung im Belegenheitsstaat.
Selbständige Tätigkeit
Diese Einkünfte sind ab 01.01.09 in Deutschland beim Selbständigen/Freiberufler voll steuerpflichtig. Art. 14 DBA VAE ordnete die Besteuerung bislang den VAE zu.
Nichtselbständige Arbeit
Diese Einkünfte sind ab 01.01.09 in Deutschland beim Mitarbeiter voll steuerpflichtig. Art. 15 DBA VAE regelte bislang, dass die Besteuerung bei Mitarbeitern, die in Deutschland über einen Wohnsitz verfügen und gleichzeitig vorübergehend in den VAE tätig sind (Doppelwohnsitz), nicht erfolgt (sog. 183-Tage-Regelung).
Alternative B Neues DBA, aber erst 2009 oder später und die Konsequenzen
Ein neues DBA, als Kompromiss der bislang scheinbar kontrovers geführten Verhandlungen, kann erwartet werden. Auch wenn völlig unklar ist, wann dies der Fall sein wird.
Das Interesse der VAE ist klar: Als eigentliche Steueroase, die von so manchem Ordnungspolitiker nur zu gerne auf die Liste der Unkooperativen Staaten gesetzt werden würde, steht es den VAE gut zu Gesicht, mit möglichst vielen und bedeutenden Staaten DBAs und Freihandelsabkommen abzuschließen.
Das Interesse der BRD liegt ebenfalls auf der Hand: Mindestens im Unternehmensbereich gilt es, die internationalen Erfolgskomponenten deutscher Unternehmen nicht völlig zu drangsalieren. Das betrifft die Besteuerung der Niederlassungs- und Tochtergesellschaftsgewinne ebenso wie die Steuerpflicht der entsendeten deutschen Mitarbeiter in diese Betriebsstätten. Schon jetzt werden VAE-Jobs auf Grund der galoppierenden Inflation immer kostspieliger und damit für alle Beteiligten unattraktiver.
Über den Inhalt des neuen DBA kann man nur spekulieren.
Relativ klar sind die Begehrlichkeiten der BRD, zumindest von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie den gewerblichen Einkünften von Immobilien- und Investmentfonds den Zehnt (wenn das nur einer wäre) zu erheben.
Realistisch sollte von einem neuen DBA im Laufe des Jahres 2009 spätestens 2010 ausgegangen werden können. Die rückwirkende Inkraftsetzung zum 01.01.09 ist grundsätzlich denkbar.
Wir gehen jedoch davon aus, dass sie aus praktischen Erwägungen nur dann eintreten kann, sollten die Verhandlungen im Jahr 2009 zum Ergebnis führen.
Ein Verhandlungsergebnis in 2010 macht ein 1jähriges DBA-Vakuum auf jeden Fall wahrscheinlicher.
Es ist auch nochmals zu betonen, dass eine rückwirkende Inkraftsetzung eine Kann- und keine Muss-Bestimmung ist.
Überdies ist von einem neuen DBA auf jeden Fall mehr Kontrolle und Zugriff seitens der BRD zu erwarten. Einerseits, weil das derzeit ein klarer Trend der Steuerpolitik ist (gläserner Bürger, Steuer-ID etc.). Andererseits, weil andere EU-Staaten wie z.B. die Niederlande, entsprechende Kontrollzugriffsvereinbarungen in ihren DBAs vorleben.
Im Ergebnis gilt es, die sich ab 01.01.09 ergebende Rechtslage sowie die weitere Entwicklung der laufenden Verhandlungen genau zu verfolgen, um ggfls. rechtzeitig das bedeutet vor dem Hintergrund des aktuell unklaren Verhandlungsstandes leider JETZT Umstrukturierungen des eigenen oder auch zukünftigen VAE-Unternehms-Setups vorzunehmen.
ESC-Strategien
ESC bedeutet hier dasselbe, wie die einschlägig bekannte, entsprechende Taste auf der Computertastatur. Das Aufzeigen von ESC-Strategien insgesamt stelle ich wertneutral 10 unterschiedliche Auswege vor möchte ich auf Grund der doch teils vorliegenden Brisanz öffentlich nur in einem einigermaßen kontrollierten geschlossenen Benutzerkreis vornehmen. Ich bitte um entsprechendes Verständnis.
Vielen Dank an den Autor NoTax fuer das Veroeffentlichen hier. Bei Rueckfragen gerne an notaxdubai@gmail.com
Sollten die Fragen fuer die Allgemeinheit relevant sein, werden wir sie hier einstellen.
Stand: 13. Oktober 2008
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...onFile.pdf
Im Sommer 2006 endeten Verhandlungen über einen Neuabschluss mit einer ausnahmsweisen Verlängerung des DBA um 2 Jahre. In einer Mitteilung des BMF vom 20.06.06 heißt es:
Zitat:Verlängerung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten und NeuverhandlungenQuelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...__nnn=true
Nach Artikel 30 des Abkommens vom 9. April 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen (BGBl. 1996 IIS. 518) wird das Abkommen 10 Jahre nach seinem Inkrafttreten am 10. August 2006 außer Kraft treten.
In einer Verhandlungsrunde mit den Vereinigten Arabischen Emiraten im Juni 2006 wurde nunmehr vereinbart, das Abkommen um 2 Jahre bis zum 9. August 2008 zu verlängern. Der Delegation der VAE wurde unmissverständlich verdeutlicht, dass das DBA über die 2 Jahre in der vorliegenden Form nicht verlängert werden wird.
Es ist beabsichtigt, zügig mit Neuverhandlungen zu einem Doppelbesteuerungsabkommen zu beginnen.
Es wurde ein entsprechendes Verlängerungsprotokoll unterzeichnet:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...onFile.pdf
Ende Juli 2007, d.h. kurz vor dem Auslaufen der vereinbarten 2jährigen Verlängerung, war ein neues DBA noch immer nicht in Sicht. Die letzte Mitteilung des BMF diesbezüglich lautet:
Zitat:Neuverhandlungen eines Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen EmiratenQuelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...__nnn=true
Nach dem am 2. August 2007 in Kraft getretenen Protokoll vom 4. Juli 2006 zur Verlängerung des Abkommens vom 9. April 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen wurde das Abkommen um 2 Jahre bis zum 9. August 2008 verlängert.
Das Abkommen bleibt nach Artikel 30 DBA VAE bis zum 31. Dezember 2008 anwendbar.
Es ist weiterhin beabsichtigt, ein substantiell neues Doppelbesteuerungsabkommen abzuschließen. Deutschland und die VAE haben eine weitere, dritte Verhandlungsrunde für Oktober 2008 vereinbart.
Es scheint demnach doch sehr unterschiedliche Auffassungen beider Länder darüber zu geben, wie ein neues DBA auszusehen hat. Indikatoren hierfür sind die vom BMF gewählten Begriffe substantiell sowie die Tatsache, dass für Oktober 2008 bereits die dritte Verhandlungsrunde anberaumt wird.
Bisher in den gut unterrichteten Kreisen diskutierte Knackpunkte dürften sein:
? Das Interesse Deutschlands, alle oder zumindest die auf Kapitalerträgen basierenden Einkünfte von in Deutschland Steuerpflichtigen in den VAE vollständig oder teilweise der Besteuerung zu unterwerfen.
? Die Einräumung von Kontroll- und Einsichtnahmemöglichkeiten in die wirtschaftlichen Verhältnisse von in den VAE tätigen Deutschen, z.B. über Zentralbankinformation etc.
? Sonstige Informationsbegehren wie z.B. Übermittlung von Melde-/Residency-Daten.
Klar ist auf jeden Fall entgegen dem Singsang etlicher Dubai-Berater dass das am 10.08.08 ausgelaufene DBA auf keinen Fall nochmals verlängert wird. Das liegt eindeutig an der entsprechenden Haltung des Bundesfinanzminsteriums, welches zur Zeit ja sowieso alle DBAs mit Null- oder Niedrigsteuerländern einer intensiven Überprüfung unterziehen will.
Klar ist ebenso, dass es pünktlich zum 01.01.09 kein neu verhandeltes DBA geben wird. Dagegen spricht alleine die Zeitschiene, geht man optimistischer Weise von einem tatsächlichen Verhandlungsergebnis im Oktober 2008 aus.
In der Folge des Staatsbesuchs von Finanzminister Peer Steinbrück im Mai 2008 in den VAE hatten die VAE der deutschen Verhandlungsgruppe eine nochmalige Verlängerung des DBA um weitere 2 Jahre vorgeschlagen. Hierauf ist bislang keine Reaktion erfolgt und es dürfte bei der bereits 2006 getätigten Aussage bleiben, das DBA von 1995 auf keinen Fall nochmals zu verlängern.
Ein konkreter Abschluss eines neuen DBA kann also im Moment noch nicht abgesehen werden. Ein komplettes Scheitern der Verhandlungen kann ebenso wenig ausgeschlossen werden: Die VAE führen derzeit Verhandlungen über DBAs und Freihandelsabkommen mit weit bedeutenderen Ländern, als der Bundesrepublik Deutschland, z.B. mit den USA, Australien und anderen Industrienationen. Deutschland führt diese Verhandlungen mit dem klaren Ziel, zahlreiche Steuervorteile zu kappen oder ganz abzuschaffen entsprechend dem in Deutschland vorherrschenden Zeitgeist.
Alternative A Kein neues DBA und die Konsequenzen
Dieses Szenario halten wir zumindest im Kurzfristbereich, d.h. für das Jahr 2009, für das absolut Wahrscheinliche. Theoretisch könnte ein z.B. im Sommer 2009 ratifiziertes DBA auch seine Wirkung rückwirkend zum 1. Januar 2009 entfalten. Dazu muss es aber a) vorliegen und b) diese Absicht auch explizit beinhalten.
Leitsatz dieses Szenarios: Zwischen den Staaten BRD und VAE gibt es keine abkommensrechtliche Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen.
Für in Deutschland steuerpflichtige Personen und Unternehmen mit Einkünften in den VAE bedeutet dies, dass das nationale deutsche Steuerrecht uneingeschränkt Anwendung findet. Ergo, dass die Besteuerung der Einkünfte in Deutschland zu erfolgen hat.
Bezogen auf die verschiedenen Einkommensarten bedeutet das im Einzelnen:
Vermietung und Verpachtung von VAE-Immobilien
Diese Einkünfte sind ab 01.01.09 in Deutschland beim Eigentümer (Vermieter) voll steuerpflichtig. Art. 6 DBA VAE regelte bislang, dass alleine der Belegenheitsstaat VAE ein Besteuerungsrecht hatte (welches er nicht ausübte). Der Wohnsitzstaat BRD berücksichtigte diese Einkünfte einzig im Rahmen des Progressionsvorbehalts.
Analog gilt dies auch für Anleger in VAE-Immobilienfonds.
Unternehmensgewinne
Die Gewinne von Niederlassungen und Tochterunternehmen sind ab 01.01.09 beim Mutterunternehmen steuerlich voll zu berücksichtigen. Art. 7 DBA VAE beließ die Besteuerung dieser Betriebsstätten in den VAE. Eine Steueranrechnung gemäß §34 EStG ist ebenfalls sinnlos, da die VAE ja weder Körperschafts- noch Einkommensteuer erheben.
Erträge aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Vermögensveräußerung)
Diese Einkünfte sind ab 01.01.09 in Deutschland beim Investor voll steuerpflichtig. Die Art. 10 bis 13 DBA VAE regelten bislang ebenfalls eine Besteuerung im Belegenheitsstaat.
Selbständige Tätigkeit
Diese Einkünfte sind ab 01.01.09 in Deutschland beim Selbständigen/Freiberufler voll steuerpflichtig. Art. 14 DBA VAE ordnete die Besteuerung bislang den VAE zu.
Nichtselbständige Arbeit
Diese Einkünfte sind ab 01.01.09 in Deutschland beim Mitarbeiter voll steuerpflichtig. Art. 15 DBA VAE regelte bislang, dass die Besteuerung bei Mitarbeitern, die in Deutschland über einen Wohnsitz verfügen und gleichzeitig vorübergehend in den VAE tätig sind (Doppelwohnsitz), nicht erfolgt (sog. 183-Tage-Regelung).
Alternative B Neues DBA, aber erst 2009 oder später und die Konsequenzen
Ein neues DBA, als Kompromiss der bislang scheinbar kontrovers geführten Verhandlungen, kann erwartet werden. Auch wenn völlig unklar ist, wann dies der Fall sein wird.
Das Interesse der VAE ist klar: Als eigentliche Steueroase, die von so manchem Ordnungspolitiker nur zu gerne auf die Liste der Unkooperativen Staaten gesetzt werden würde, steht es den VAE gut zu Gesicht, mit möglichst vielen und bedeutenden Staaten DBAs und Freihandelsabkommen abzuschließen.
Das Interesse der BRD liegt ebenfalls auf der Hand: Mindestens im Unternehmensbereich gilt es, die internationalen Erfolgskomponenten deutscher Unternehmen nicht völlig zu drangsalieren. Das betrifft die Besteuerung der Niederlassungs- und Tochtergesellschaftsgewinne ebenso wie die Steuerpflicht der entsendeten deutschen Mitarbeiter in diese Betriebsstätten. Schon jetzt werden VAE-Jobs auf Grund der galoppierenden Inflation immer kostspieliger und damit für alle Beteiligten unattraktiver.
Über den Inhalt des neuen DBA kann man nur spekulieren.
Relativ klar sind die Begehrlichkeiten der BRD, zumindest von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie den gewerblichen Einkünften von Immobilien- und Investmentfonds den Zehnt (wenn das nur einer wäre) zu erheben.
Realistisch sollte von einem neuen DBA im Laufe des Jahres 2009 spätestens 2010 ausgegangen werden können. Die rückwirkende Inkraftsetzung zum 01.01.09 ist grundsätzlich denkbar.
Wir gehen jedoch davon aus, dass sie aus praktischen Erwägungen nur dann eintreten kann, sollten die Verhandlungen im Jahr 2009 zum Ergebnis führen.
Ein Verhandlungsergebnis in 2010 macht ein 1jähriges DBA-Vakuum auf jeden Fall wahrscheinlicher.
Es ist auch nochmals zu betonen, dass eine rückwirkende Inkraftsetzung eine Kann- und keine Muss-Bestimmung ist.
Überdies ist von einem neuen DBA auf jeden Fall mehr Kontrolle und Zugriff seitens der BRD zu erwarten. Einerseits, weil das derzeit ein klarer Trend der Steuerpolitik ist (gläserner Bürger, Steuer-ID etc.). Andererseits, weil andere EU-Staaten wie z.B. die Niederlande, entsprechende Kontrollzugriffsvereinbarungen in ihren DBAs vorleben.
Im Ergebnis gilt es, die sich ab 01.01.09 ergebende Rechtslage sowie die weitere Entwicklung der laufenden Verhandlungen genau zu verfolgen, um ggfls. rechtzeitig das bedeutet vor dem Hintergrund des aktuell unklaren Verhandlungsstandes leider JETZT Umstrukturierungen des eigenen oder auch zukünftigen VAE-Unternehms-Setups vorzunehmen.
ESC-Strategien
ESC bedeutet hier dasselbe, wie die einschlägig bekannte, entsprechende Taste auf der Computertastatur. Das Aufzeigen von ESC-Strategien insgesamt stelle ich wertneutral 10 unterschiedliche Auswege vor möchte ich auf Grund der doch teils vorliegenden Brisanz öffentlich nur in einem einigermaßen kontrollierten geschlossenen Benutzerkreis vornehmen. Ich bitte um entsprechendes Verständnis.
Vielen Dank an den Autor NoTax fuer das Veroeffentlichen hier. Bei Rueckfragen gerne an notaxdubai@gmail.com
Sollten die Fragen fuer die Allgemeinheit relevant sein, werden wir sie hier einstellen.
Stand: 13. Oktober 2008


